Gerichtsverhandlung nach einem Autounfall. Der Anwalt des schuldigen Fahrers fragt den Kläger: "Ist es richtig, dass Sie nach dem Unfall meinem Mandanten gesagt haben, sie seien nicht verletzt?"
"Natürlich habe ich das gesagt, aber dazu müssen Sie wissen, wie sich die Sache abgespielt hat: Also, ich reite mit meinem Pferd ruhig die Straße entlang. Da kommt das Auto angerast und wirft uns in den Graben. Das war vielleicht ein Durcheinander, das können sie sich nicht vorstellen. Ich lag auf dem Rücken, die Beine in die Luft - und mein braves altes Pferd auch. Da steigt der Fahrer aus, kommt auf uns zu und sieht, dass mein Pferd sich ein Bein gebrochen hat. Darauf zieht er wortlos eine Pistole und erschießt es. Danach sieht er mich an und fragt: 'Sind sie auch verletzt?'
Nun frage ich Sie, Herr Rechtsanwalt, was hätten Sie geantwortet?"
Ein Mann mit einem Glasauge hat den sehnlichen Wunsch, wieder auf beiden Augen sehen zu können. Der Chirurg macht ihm große Hoffnungen: "Das läßt sich beim heutigen Stand der Medizin durchaus bewerkstelligen. Sie müssen nur noch einen Spender ausfindig machen, der Ihnen ein Auge opfert."
Auf der Nachhausefahrt wird der Einäugige von einem rasanten Autofahrer überholt. Drei Kurven weiter knallt der schnelle Wagen gegen einen Baum, das Auto ist nur noch ein rauchender Trümmerhaufen. Der Fahrer ist tot. Blitzschnell erkennt der Einäugige seine Chance, zu einem neuen Auge zu kommen. Er zückt sein Taschenmesser, ein Schnitt, dem armen Verunglückten wird das überflüssige Glasauge verpaßt - und nichts wie zurück in die Klinik. Dort klappt auch die Transplantation zu aller Zufriedenheit.
Am nächsten Tag wird der Verband entfernt, und glücklich, wieder auf beiden Augen zu sehen, greift der Patient zur Zeitung. Als erstes liest er die Schlagzeile des Tages: "Polizei steht vor einem Rätsel. Sportwagenfahrer mit zwei Glasaugen tödlich verunglückt ..."
Ein hoher SED-Führer, der betrunken zwei DDR-Bürger angefahren hat, fragt den Richter verängstigt nach seiner zu erwartenden Strafe.
"Du bekommst natürlich keine, Genosse! Der Mann, der durch die Scheibe deines Autos flog, wird wegen Einbruchs verurteilt. Und der andere, der 15 Meter durch die Luft flog, wird wegen Unfallflucht bestraft."