Herr Verteidiger, Sie können sich kurz fassen. Ihr Mandant hat die Einbruchserie bereits zugegeben."
"Herr Vorsitzender, Sie glauben einem gewohnheitsmäßigen Dieb mehr als mir?"
Der Richter fragt: "Herr Verteidiger, haben Sie noch etwas zugunsten des Angeklagten vorzubringen?"
"Ja, Euer Ehren, mein Mandant ist schwerhörig und kann daher auch nicht die Stimme seines Gewissens hören!"
Richter nach dem Plädoyer des Verteidigers: "Wenn ich Sie richtig verstanden habe, soll ich den Angeklagten heilig sprechen?"
Der Richter fragt den Angeklagten, ob er mildernde Umstände für seine Tat anführen könne.
"Das gerade nicht, aber dafür bitte ich das Hohe Gericht, die Jugend und die Unerfahrenheit meines Verteidigers zu berücksichtigen."
Der Staatsanwalt hatte die hübsche Angeklagte in Grund und Boden verdammt, der Verteidiger hält nun ein flammendes Plädoyer.
Er schließt mit erhobener Stimme: "Bei Ihnen, meine Herren Geschworenen, liegt es nun, ob diese reizende junge Dame für ein Jahr in eine trostlose, vergitterte Zelle muss oder ob sie in ihre entzückende Wohnung in der Rue de la Paix 36, dritter Stock links, Telefon 34586, zurückkehren kann!"